Datenschutzerklärung

 

1 Auftraggeber und Auftragnehmer werden die jeweils anwendbaren,

insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen

Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag

eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit

diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

 

2 Der Auftragnehmer und der Auftraggeber sind verpflichtet, über

Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich

bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem

Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung

bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher

Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der

Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt

sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners

erfolgen.

Soweit nichts Anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach

Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information,

nicht jedoch vor Beendigung eines zwischen dem Auftragnehmer und

dem Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnisses.

Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren

Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

 

3 Die vom Auftraggeber auf den Servern des Auftragnehmers

eingestellten Daten werden in Deutschland in einem Mitgliedstaat der

Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des

Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gespeichert.

 

4 Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, etwaige

personenbezogene Daten nur so lange aufzubewahren, bis sie zur

Erreichung des angestrebten Zwecks erforderlich sind bzw. wie es

die gesetzlichen Vorschriften vorsehen; es sei denn der

Auftragnehmer hat vorab die Einwilligung des Auftraggebers zur

Verarbeitung der Daten eingeholt.

 

5 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Auftragnehmer

personenbezogene Daten der Auftraggeber über die Hardware,

Software und/oder den Hotspot, so steht er dafür ein, dass er dazu nach

den anwendbaren, insbesondere. datenschutzrechtlichen und

wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist.

 

6 Dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist bekannt, dass eine

elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit

Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden

weder der Auftragnehmer noch der Auftraggeber daher Ansprüche

geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet

sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.

 

7 Im Rahmen des Zeitstempel Service (timestamping) via blockchain

werden beim Auftragnehmer diverse Daten (wie z.B. HASH, Private Key,

Transaktionsadresse, Transaktions ID) generiert. Diese und andere

durch den Nachweisprozess entstehenden bzw. vorliegenden Daten

werden beim Auftragnehmer dauerhaft ablegt, verarbeitet und ohne

weitere Zustimmung bei Bedarf weitergegeben.

 

8 Auch werden im Rahmen des Zeitstempel-Services

(Timestamping) die genannten Hashwerte sowie die hierzu gehörigen

Meta-Daten und Transaktionsinformationen in den eingesetzten

Blockchains dauerhaft und ohne Möglichkeit nachträglicher Löschung

gespeichert. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass diese Speicherung

technisch bedingt unveränderlich ist und dass der Auftragnehmer auf die

Fortführung der jeweiligen Blockchain keinen Einfluss hat.