Datenschutzerklärung
1 Auftraggeber und Auftragnehmer werden die jeweils anwendbaren,
insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen
Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag
eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit
diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
2 Der Auftragnehmer und der Auftraggeber sind verpflichtet, über
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich
bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem
Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung
bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher
Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der
Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt
sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners
erfolgen.
Soweit nichts Anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach
Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information,
nicht jedoch vor Beendigung eines zwischen dem Auftragnehmer und
dem Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnisses.
Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren
Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
3 Die vom Auftraggeber auf den Servern des Auftragnehmers
eingestellten Daten werden in Deutschland in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gespeichert.
4 Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, etwaige
personenbezogene Daten nur so lange aufzubewahren, bis sie zur
Erreichung des angestrebten Zwecks erforderlich sind bzw. wie es
die gesetzlichen Vorschriften vorsehen; es sei denn der
Auftragnehmer hat vorab die Einwilligung des Auftraggebers zur
Verarbeitung der Daten eingeholt.
5 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Auftragnehmer
personenbezogene Daten der Auftraggeber über die Hardware,
Software und/oder den Hotspot, so steht er dafür ein, dass er dazu nach
den anwendbaren, insbesondere. datenschutzrechtlichen und
wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist.
6 Dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist bekannt, dass eine
elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit
Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden
weder der Auftragnehmer noch der Auftraggeber daher Ansprüche
geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet
sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
7 Im Rahmen des Zeitstempel Service (timestamping) via blockchain
werden beim Auftragnehmer diverse Daten (wie z.B. HASH, Private Key,
Transaktionsadresse, Transaktions ID) generiert. Diese und andere
durch den Nachweisprozess entstehenden bzw. vorliegenden Daten
werden beim Auftragnehmer dauerhaft ablegt, verarbeitet und ohne
weitere Zustimmung bei Bedarf weitergegeben.
8 Auch werden im Rahmen des Zeitstempel-Services
(Timestamping) die genannten Hashwerte sowie die hierzu gehörigen
Meta-Daten und Transaktionsinformationen in den eingesetzten
Blockchains dauerhaft und ohne Möglichkeit nachträglicher Löschung
gespeichert. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass diese Speicherung
technisch bedingt unveränderlich ist und dass der Auftragnehmer auf die
Fortführung der jeweiligen Blockchain keinen Einfluss hat.
